Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe für Langzeitarbeitslose über 58

Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb

Der Landkreis Stendal ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Schaffung zusätzlicher, im öffentlichen Interesse liegender Beschäftigungsmöglichkeiten zur Vermeidung von sozialer und beruflicher Ausgrenzung im Rahmen des Wettbewerbs: „Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ einzureichen. Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die „Richtlinie Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung“ (RdErl. des MS vom 12.06.2015, MBI. LSA S. 407).

Anliegen des Wettbewerbs

Trotz einer positiven Gesamtentwicklung auf dem Arbeitsmarkt sind nach wie vor andauernde Strukturprobleme erkennbar. Dazu gehören anhaltende Zu­gangs­prob­leme und eine über­durchschnittliche Arbeitslosigkeit Älterer und damit verbunden die Gefahr der zunehmenden Verfesti­gung von Langzeitarbeitslosigkeit bei diesem Teil der Bevölkerung.

Daher unterstützt das Land Sachsen-Anhalt mit dem Programm „Gesellschaftliche Teilhabe – Jobperspektive 58+“ ge­zielt die Schaffung von Voraussetzungen für die bessere Nutzung dieser Potentiale. Dazu sollen u.a. im Land­kreis Stendal zusätz­liche und im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigungs­möglichkeiten für erwerbsfähige Langzeit­arbeitslose im Arbeitslosengeld-II-Bezug erschlos­sen werden.

Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die bewilligende Stelle vor dem Hintergrund eines mehrstufigen Aus­wahlverfahrens und auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen des öffent­lichen und privaten Rechts mit entsprechender Eignung und Erfahrung berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein, es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche der geförderten Projekte gemeinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet.

Eine valide Abrech­nungsfähigkeit der Zuwendungsempfänger sowie technisch-administrative Erfahrungen in der Durch­führung von Aktiv zur Rente PLUS o.ä. EU-ESF-Landesprogrammen sind wünschenswert.

Wer kann die Beschäftigungsplätze in Anspruch nehmen?

Ziel der Projekte ist es, langzeitarbeitslosen Personen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben und im Rechtskreis des SGB II betreut werden und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen, Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe zu eröffnen. Über geförderte Beschäftigungsmöglichkeiten soll den Teilnehmer/-innen an den Projekten der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert und ihre Integration und gesellschaftliche Teilhabe verbessert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Tätigkeiten, die zusätzlich und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die Projektlauf-/Beschäftigungszeit kann ein bis zu drei Jahre betragen. Der Projektbeginn ist ab dem 1.7.2016 vorgesehen.

Wie wird gefördert?

Es können Arbeitsverhältnisse mit mindestens 20 Arbeitsstunden je Woche gefördert werden. Die gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regeln zum Mindestlohn sind einzuhalten.

Der Zuschuss von maximal 910 EUR pro Monat und Arbeitnehmer/-in erfolgt zu den förderfähigen Personalausgaben (AG-brutto). Dabei sind nur die Personalausgaben, die unmittelbar durch die Beschäftigung des Teilnehmenden im Projekt entstehen, zuschussfähig. Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Haftpflichtversicherungen sowie die Umlagen U1, U2 und U3 müssen durch den Arbeitgeber selbst getragen werden. Ausgaben für Lohnkosten, die die maximale Förderhöhe übersteigen, sind als Eigenanteil oder über Mittel Dritter sicherzustellen, hierzu zählen auch nationale Mittel der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit.

Hinweise zum Verfahren

Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln.

Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den hierzu bis Mitte April zusammen tretenden sog. Regionalen Arbeitskreises (RAK) zu einem Projekt erfolgt umgehend die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.

Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind untenstehend verfügbar. Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das zusammen mit weiteren Hinweisen zum Bewertungsablauf gleichfalls untenstehend eingesehen werden kann.

Die Projektvorschläge sind bis zum 18.03.2016 um 12:00 Uhr bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Stendal, Arneburger Straße 24, Haus I, 3. Stock in 39576 Stendal einzureichen.

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Gesellschaftliche Teilhabe - Jobperspektive 58+“ einzureichen.

Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden!

Interessierte wenden sich bitte an die Regionale Programmkoordination an der Wirtschaftsförderung, die bis 15.3.2016 für die Unterstützung von Antragstellern – nach Terminvereinbarung – eine Programm-Sprechstunde an­bietet, zudem die An­tragser­stellung gerne qualifizierend begleitet.

Terminvereinbarung über Frau Raeck, Tel. 03931-607884, oder direkt per Email: reko@email.de.

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