Altmark nimmt Vorreiterrolle ein

Planungsgemeinschaft überarbeitet Konzept zur Vorauswahl von Suchräumen für die Nutzung der Windenergie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die 94. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat am Mittwoch eine Neuheit auf den Weg gebracht. Im Zuge der Vorauswahl der Suchräume für die Nutzung der Windenergie hat sie im Kulturhaus Salzwedel, in das aufgrund des gestiegenem, öffentlichen Interesses kurzfristig umgezogen worden war und wo etwa 130 Zuschauer die Sitzung verfolgt haben, ein neues Prüfverfahren einstimmig beschlossen. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, die vorhandenen Erkenntnisse zu den Suchräumen unter neuen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Einhergehend damit wurde die geplante Festlegung der Vorranggebiete zurückgestellt.

„Die Steuerung der Windenergienutzung hinsichtlich einer gezielten Wirtschaftsentwicklung hat nicht nur energietechnische und ökologische Vorteile. Sie führt auch zu einer wirtschaftlichen Wiederbelebung des ländlichen Raums“, begründete Patrick Puhlmann seinen Änderungsantrag zur Vorauswahl der Suchräume. Die Regionalversammlung folgte dem Antrag ihres Vorsitzenden, die Vorauswahl zurückzustellen. Einhergehend damit hat sie die Geschäftsstelle beauftragt, dass bisherige Konzept zu überarbeiten, um „deutlich optimaleren Nutzen für unsere Region“, so Puhlmann, zu ermitteln. Dabei soll in stärkerem Maße die räumliche Verknüpfung von Energieerzeugung und -verbrauch geprüft werden. Weiterhin geht es um die Zuordnung der Vorranggebiete zu landes- oder regionalbedeutsamen Industrie- und Gewerbeflächen.

Puhlmann: „Wir schauen, wo uns die Anlagen den besten Nutzen bringen können.“

Konkret sagte der Vorsitzende: „Der althergebrachte Ansatz, den wir in früheren Planungsverfahren und auch in diesem bisher verfolgt haben, heißt: Wir überlegen uns, was wir alles nicht wollen und schauen dann, was übrigbleibt. Bisher haben wir also betrachtet, wo wir überall keine Windenergie wollen. Mit unserem neuen Ansatz, der aus intensiven Gesprächen der letzten Woche resultierte, betrachten wir das genau andersrum: Wo bringt uns die Windenergie den größten Nutzen“, so Puhlmann. „Wir schauen, wo uns die Anlagen den besten Nutzen bringen können. Dann sehen wir, welche Flächen für diesen größten Nutzen in Frage kommen.“

Kanitz: „Arbeitsauftrag bietet uns die Möglichkeit, einen neuen Aspekt in unsere Planung einfließen zu lassen.“

Mit dem Schritt, das Planungsverfahren zu ändern, nimmt die Altmark eine Vorreiterrolle in der Regionalplanung in Deutschland ein. „Mit der Anpassung soll unter Nutzung einer harmonisierten Ausweisung von Flächen der Energieerzeugung mit Flächen für Industrie- und Gewerbeansiedlung langfristig die Energie- und Ansiedlungspolitik der Region gestaltet werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Steve Kanitz warb in seiner Wortmeldung dafür, dieses Vorgehen zu unterstützen. „Wir hatten zuletzt häufig Anfragen von Unternehmen, selbst Energie produzieren und ihren Bedarf damit decken zu wollen.“ Auch Gemeinden hätten laut Aussage des Salzwedeler Landrates diesbezüglich Interesse geäußert. „Dieser Arbeitsauftrag an die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark bietet uns die Möglichkeit, einen neuen Aspekt in unsere Planung einfließen zu lassen. Grundsätzlich aber haben wir unseren Plan, bis Ende 2027 das Flächenziel zu erreichen“, so Kanitz weiter.

Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. „Wenn wir das Flächenziel nicht erreichen, legen wir das Instrument, selber Einfluss zu nehmen, aus der Hand“, erklärte Patrick Puhlmann. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich sind die anstehende Vorauswahl der Suchräume für die Nutzung von Windenergie sowie die drauffolgende Festlegung Maßnahmen, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen ausgelassen, kann bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark ohne Beteiligung der ansässigen Unternehmen, Institutionen sowie Bürger mit Windkraft bebaut werden.

Landräte werben für Windenergie

Im auf die Regionalversammlung folgenden Pressegespräch unterstrichen der Stendaler Landrat Patrick Puhlmann und sein Salzwedeler Amtskollege Steve Kanitz noch einmal: „Der in der Altmark produzierte Strom ist auch zugleich der Treibstoff für die Altmark – für die Industrie, das Gewerbe, die Mobilität und unseren Lebensalltag.“ Beide verfolgen die Vision, eine Energiesicherheit und -vergünstigung für die Bürger der Region herzustellen. „Dabei ist es uns wichtig, dass die Wertschöpfung, die durch Windenergie in der Altmark entsteht, auch hierbleibt. Hierbei geht es nicht nur um Mehreinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer, sondern als erstes sollen Menschen profitieren, die in unmittelbarer Nähe zu Windparks leben. Ihnen soll keine Benachteiligung entstehen. Im Gegenteil: Sie sollen spürbare Vergünstigungen erhalten.“

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Altmark nimmt Vorreiterrolle ein

Planungsgemeinschaft überarbeitet Konzept zur Vorauswahl von Suchräumen für die Nutzung der Windenergie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Die 94. Sitzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark hat am Mittwoch eine Neuheit auf den Weg gebracht. Im Zuge der Vorauswahl der Suchräume für die Nutzung der Windenergie hat sie im Kulturhaus Salzwedel, in das aufgrund des gestiegenem, öffentlichen Interesses kurzfristig umgezogen worden war und wo etwa 130 Zuschauer die Sitzung verfolgt haben, ein neues Prüfverfahren einstimmig beschlossen. Die Geschäftsstelle wurde beauftragt, die vorhandenen Erkenntnisse zu den Suchräumen unter neuen, wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Einhergehend damit wurde die geplante Festlegung der Vorranggebiete zurückgestellt.

„Die Steuerung der Windenergienutzung hinsichtlich einer gezielten Wirtschaftsentwicklung hat nicht nur energietechnische und ökologische Vorteile. Sie führt auch zu einer wirtschaftlichen Wiederbelebung des ländlichen Raums“, begründete Patrick Puhlmann seinen Änderungsantrag zur Vorauswahl der Suchräume. Die Regionalversammlung folgte dem Antrag ihres Vorsitzenden, die Vorauswahl zurückzustellen. Einhergehend damit hat sie die Geschäftsstelle beauftragt, dass bisherige Konzept zu überarbeiten, um „deutlich optimaleren Nutzen für unsere Region“, so Puhlmann, zu ermitteln. Dabei soll in stärkerem Maße die räumliche Verknüpfung von Energieerzeugung und -verbrauch geprüft werden. Weiterhin geht es um die Zuordnung der Vorranggebiete zu landes- oder regionalbedeutsamen Industrie- und Gewerbeflächen.

Puhlmann: „Wir schauen, wo uns die Anlagen den besten Nutzen bringen können.“

Konkret sagte der Vorsitzende: „Der althergebrachte Ansatz, den wir in früheren Planungsverfahren und auch in diesem bisher verfolgt haben, heißt: Wir überlegen uns, was wir alles nicht wollen und schauen dann, was übrigbleibt. Bisher haben wir also betrachtet, wo wir überall keine Windenergie wollen. Mit unserem neuen Ansatz, der aus intensiven Gesprächen der letzten Woche resultierte, betrachten wir das genau andersrum: Wo bringt uns die Windenergie den größten Nutzen“, so Puhlmann. „Wir schauen, wo uns die Anlagen den besten Nutzen bringen können. Dann sehen wir, welche Flächen für diesen größten Nutzen in Frage kommen.“

Kanitz: „Arbeitsauftrag bietet uns die Möglichkeit, einen neuen Aspekt in unsere Planung einfließen zu lassen.“

Mit dem Schritt, das Planungsverfahren zu ändern, nimmt die Altmark eine Vorreiterrolle in der Regionalplanung in Deutschland ein. „Mit der Anpassung soll unter Nutzung einer harmonisierten Ausweisung von Flächen der Energieerzeugung mit Flächen für Industrie- und Gewerbeansiedlung langfristig die Energie- und Ansiedlungspolitik der Region gestaltet werden“, heißt es in der Antragsbegründung. Steve Kanitz warb in seiner Wortmeldung dafür, dieses Vorgehen zu unterstützen. „Wir hatten zuletzt häufig Anfragen von Unternehmen, selbst Energie produzieren und ihren Bedarf damit decken zu wollen.“ Auch Gemeinden hätten laut Aussage des Salzwedeler Landrates diesbezüglich Interesse geäußert. „Dieser Arbeitsauftrag an die Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft Altmark bietet uns die Möglichkeit, einen neuen Aspekt in unsere Planung einfließen zu lassen. Grundsätzlich aber haben wir unseren Plan, bis Ende 2027 das Flächenziel zu erreichen“, so Kanitz weiter.

Bis zum 31. Dezember 2027 hat die Altmark die Chance, selbst mitzubestimmen, welche Flächen mit Windkraftanlagen bebaut werden dürfen und welche nicht. „Wenn wir das Flächenziel nicht erreichen, legen wir das Instrument, selber Einfluss zu nehmen, aus der Hand“, erklärte Patrick Puhlmann. Zum Bundesziel des „Wind-an-Land-Gesetzes“ muss die Altmark bis zum Ablauf des Jahres 2027 1,9 Prozent seiner Fläche beitragen, bis zum 31. Dezember 2033 sind es insgesamt 2,3 Prozent. Grundsätzlich sind die anstehende Vorauswahl der Suchräume für die Nutzung von Windenergie sowie die drauffolgende Festlegung Maßnahmen, um die Altmark und den Elbe-Havel-Winkel im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als Landschaft zu erhalten und als Erholungsraum zu nutzen. Werden diese Fristen ausgelassen, kann bis zu 50 Prozent der Fläche der Altmark ohne Beteiligung der ansässigen Unternehmen, Institutionen sowie Bürger mit Windkraft bebaut werden.

Landräte werben für Windenergie

Im auf die Regionalversammlung folgenden Pressegespräch unterstrichen der Stendaler Landrat Patrick Puhlmann und sein Salzwedeler Amtskollege Steve Kanitz noch einmal: „Der in der Altmark produzierte Strom ist auch zugleich der Treibstoff für die Altmark – für die Industrie, das Gewerbe, die Mobilität und unseren Lebensalltag.“ Beide verfolgen die Vision, eine Energiesicherheit und -vergünstigung für die Bürger der Region herzustellen. „Dabei ist es uns wichtig, dass die Wertschöpfung, die durch Windenergie in der Altmark entsteht, auch hierbleibt. Hierbei geht es nicht nur um Mehreinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer, sondern als erstes sollen Menschen profitieren, die in unmittelbarer Nähe zu Windparks leben. Ihnen soll keine Benachteiligung entstehen. Im Gegenteil: Sie sollen spürbare Vergünstigungen erhalten.“

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