Puhlmann: „Weisen Vorwurf zurück“

Stellungnahme zur Berichterstattung der Volksstimme zur Schulsozialarbeit.

In seinen ostaltmärkischen Ausgaben hat die Volksstimme am Mittwoch, 3. April, über die Schulsozialarbeit im Landkreis Stendal, insbesondere die Streichung zweier Stellen an den Berufsbildenden Schulen (BBS), berichtet. Dazu stellt die Kreisverwaltung klar, dass weder ein mangelhaftes Konzept an der BBS vorlag, noch eine Streichung dieser Stellen zu erwarten gewesen wäre.

„Der Volksstimme-Artikel zitiert eine Stellungnahme aus dem Bildungsministerium, welches darüber informiert, der Landkreis Stendal hätte bewusst mehr Anträge eingereicht, als zuvor bewilligt worden waren“, sagt Patrick Puhlmann. „Das ist falsch! Dazu muss zunächst klargestellt werden: Die Anträge richten die Träger der Schulsozialarbeit direkt ans Land, welches in einem intransparenten Verfahren über Zu- oder Absage entscheidet. Der Landkreis Stendal wird lediglich über die gestellten Anträge informiert. Es ist richtig, dass die Kreisverwaltung eine Information darüber erhalten hat, dass 20 Stellen ab 1. August 2024 gefördert werden sollen. Aus dem Landkreis Stendal sind allerdings mehr Anträge eingegangen. Uns war also bewusst, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden können. Das wurde auch nie infrage gestellt. Aufgrund dessen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 14. November 2023 eine Prioritätenliste nach zwei Teilen festgelegt. Diese liegt der Volksstimme vor und sagt aus, mit Priorität eins die bislang vorhandenen Schulsozialarbeiterstellen im Kreis beizubehalten. Die Neuanträge wurden mit Priorität zwei bewertet. Dass die Jury trotzdem drei von vier Neuanträgen bewilligt und dafür die langjährigen Stellen in der mit Abstand größten Schule des Kreises mit über 2.100 Schülerinnen und Schülern streicht, ist weder fachlich noch nach gesundem Menschenverstand nachvollziehbar. In den vergangenen Jahren wurde die Priorisierung des Jugendhilfeausschusses, also der Experten hier vor Ort, auch gefolgt und wir verstehen nicht, warum die früher fachlich richtige Entscheidung für die Berufsschule heute auf einmal qualitativ schlecht sein soll“, so der Landrat. „Ich habe den Eindruck, dass man uns im Ministerium hier bewusst falsch verstehen will, mal ganz abgesehen von der schon besonderen Vorgehensweise auf interne Briefe mit Pressemitteilungen zu antworten. Der Landkreis hat bis heute kein erläuterndes Antwortschreiben bekommen. In der Vergangenheit wurde mit dem Ministerium angeregt, dass es im Falle einer Absage zuvor zu einer Anhörung des zuständigen Jugendamtes, also der Experten vor Ort, kommt. Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass wir hier lediglich vor vollendete Tatsachen gesetzt worden sind.“

Weiterhin wird im Artikel suggeriert, zum Berufsschulzentrum hätte ein mangelhaftes Konzept vorgelegen, was zu dieser Jury-Entscheidung führte. „Diesen Vorwurf weisen wir zusammen mit den Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerken (PSW) ausdrücklich zurück“, so Puhlmann. „Wir haben das Konzept auch geprüft und können deutlich machen: Das Konzept entspricht aus unserer Sicht qualitativ allen anderen Konzepten. Darüber hinaus muss man wissen, dass innerhalb des undurchsichtigen Verfahrens das Konzept nur mit 20 Prozent in die Bewertung eingeht.“ Der Landrat kann somit die Meinungen von PSW-Geschäftsführer Mirko Richter und BBS-Schulleiter Jens Schößler, welche im Artikel wiedergegeben werden, nur unterstreichen: „Für uns ist unverständlich, weshalb entgegen früherer Praxis der Entscheidung der Fachleute aus dem Jugendhilfeausschuss vor Ort nicht gefolgt wird.“

Weiterhin betont Patrick Puhlmann: „Am wichtigsten ist es jetzt aber, weiter nach vorn zu denken. Ich fordere das Ministerium erneut auf, hier eine Überprüfung der Entscheidung gegen das Berufsschulzentrum herbeizuführen. Das ist schon fachlich geboten, da im besonderen Fall einer Berufsschule die fachlich berücksichtigte Orientierung am Sozialraum nicht funktionieren kann. Berufsschulen haben keine klassischen Schuleinzugsbereiche, sondern hierhin kommen Schüler aus dem gesamten nördlichen Sachsen-Anhalt. Weder Landkreis, noch Jury, noch die Schule haben somit Einfluss auf die Faktoren, die am Ende zu einer Priorisierung für oder gegen eine Schulsozialarbeiterstelle führen. Nach meiner Kenntnis ist die Streichung von Schulsozialarbeiterstellen an Berufsschulen kein Einzelfall in Sachsen-Anhalt. Hier muss eine Überprüfung erfolgen und zwar schnellstmöglich, damit nicht zum neuen Schuljahr etablierte funktionierende Strukturen zerstört werden.“

Bereits am 21. März hatte sich der Landrat in einem Pressegespräch deutlich in dieser Sache geäußert: „Es erscheint uns fachlich nicht nachvollziehbar. Gemeinsam werden wir uns gegen diese Entscheidung positionieren und darum bitten, dem Vorschlag zu folgen, welchen die Fachleute hier vor Ort erarbeitet haben. Wir bezahlen letztlich auch mit und ich finde es ein Unding, dass sich über unsere Entscheidung hinweggesetzt werden soll, nachdem sich so viele Fachleute hier vor Ort Gedanken darüber gemacht haben.“

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Puhlmann: „Weisen Vorwurf zurück“

Stellungnahme zur Berichterstattung der Volksstimme zur Schulsozialarbeit.

In seinen ostaltmärkischen Ausgaben hat die Volksstimme am Mittwoch, 3. April, über die Schulsozialarbeit im Landkreis Stendal, insbesondere die Streichung zweier Stellen an den Berufsbildenden Schulen (BBS), berichtet. Dazu stellt die Kreisverwaltung klar, dass weder ein mangelhaftes Konzept an der BBS vorlag, noch eine Streichung dieser Stellen zu erwarten gewesen wäre.

„Der Volksstimme-Artikel zitiert eine Stellungnahme aus dem Bildungsministerium, welches darüber informiert, der Landkreis Stendal hätte bewusst mehr Anträge eingereicht, als zuvor bewilligt worden waren“, sagt Patrick Puhlmann. „Das ist falsch! Dazu muss zunächst klargestellt werden: Die Anträge richten die Träger der Schulsozialarbeit direkt ans Land, welches in einem intransparenten Verfahren über Zu- oder Absage entscheidet. Der Landkreis Stendal wird lediglich über die gestellten Anträge informiert. Es ist richtig, dass die Kreisverwaltung eine Information darüber erhalten hat, dass 20 Stellen ab 1. August 2024 gefördert werden sollen. Aus dem Landkreis Stendal sind allerdings mehr Anträge eingegangen. Uns war also bewusst, dass nicht alle Anträge berücksichtigt werden können. Das wurde auch nie infrage gestellt. Aufgrund dessen hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 14. November 2023 eine Prioritätenliste nach zwei Teilen festgelegt. Diese liegt der Volksstimme vor und sagt aus, mit Priorität eins die bislang vorhandenen Schulsozialarbeiterstellen im Kreis beizubehalten. Die Neuanträge wurden mit Priorität zwei bewertet. Dass die Jury trotzdem drei von vier Neuanträgen bewilligt und dafür die langjährigen Stellen in der mit Abstand größten Schule des Kreises mit über 2.100 Schülerinnen und Schülern streicht, ist weder fachlich noch nach gesundem Menschenverstand nachvollziehbar. In den vergangenen Jahren wurde die Priorisierung des Jugendhilfeausschusses, also der Experten hier vor Ort, auch gefolgt und wir verstehen nicht, warum die früher fachlich richtige Entscheidung für die Berufsschule heute auf einmal qualitativ schlecht sein soll“, so der Landrat. „Ich habe den Eindruck, dass man uns im Ministerium hier bewusst falsch verstehen will, mal ganz abgesehen von der schon besonderen Vorgehensweise auf interne Briefe mit Pressemitteilungen zu antworten. Der Landkreis hat bis heute kein erläuterndes Antwortschreiben bekommen. In der Vergangenheit wurde mit dem Ministerium angeregt, dass es im Falle einer Absage zuvor zu einer Anhörung des zuständigen Jugendamtes, also der Experten vor Ort, kommt. Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass wir hier lediglich vor vollendete Tatsachen gesetzt worden sind.“

Weiterhin wird im Artikel suggeriert, zum Berufsschulzentrum hätte ein mangelhaftes Konzept vorgelegen, was zu dieser Jury-Entscheidung führte. „Diesen Vorwurf weisen wir zusammen mit den Gemeinnützigen Paritätischen Sozialwerken (PSW) ausdrücklich zurück“, so Puhlmann. „Wir haben das Konzept auch geprüft und können deutlich machen: Das Konzept entspricht aus unserer Sicht qualitativ allen anderen Konzepten. Darüber hinaus muss man wissen, dass innerhalb des undurchsichtigen Verfahrens das Konzept nur mit 20 Prozent in die Bewertung eingeht.“ Der Landrat kann somit die Meinungen von PSW-Geschäftsführer Mirko Richter und BBS-Schulleiter Jens Schößler, welche im Artikel wiedergegeben werden, nur unterstreichen: „Für uns ist unverständlich, weshalb entgegen früherer Praxis der Entscheidung der Fachleute aus dem Jugendhilfeausschuss vor Ort nicht gefolgt wird.“

Weiterhin betont Patrick Puhlmann: „Am wichtigsten ist es jetzt aber, weiter nach vorn zu denken. Ich fordere das Ministerium erneut auf, hier eine Überprüfung der Entscheidung gegen das Berufsschulzentrum herbeizuführen. Das ist schon fachlich geboten, da im besonderen Fall einer Berufsschule die fachlich berücksichtigte Orientierung am Sozialraum nicht funktionieren kann. Berufsschulen haben keine klassischen Schuleinzugsbereiche, sondern hierhin kommen Schüler aus dem gesamten nördlichen Sachsen-Anhalt. Weder Landkreis, noch Jury, noch die Schule haben somit Einfluss auf die Faktoren, die am Ende zu einer Priorisierung für oder gegen eine Schulsozialarbeiterstelle führen. Nach meiner Kenntnis ist die Streichung von Schulsozialarbeiterstellen an Berufsschulen kein Einzelfall in Sachsen-Anhalt. Hier muss eine Überprüfung erfolgen und zwar schnellstmöglich, damit nicht zum neuen Schuljahr etablierte funktionierende Strukturen zerstört werden.“

Bereits am 21. März hatte sich der Landrat in einem Pressegespräch deutlich in dieser Sache geäußert: „Es erscheint uns fachlich nicht nachvollziehbar. Gemeinsam werden wir uns gegen diese Entscheidung positionieren und darum bitten, dem Vorschlag zu folgen, welchen die Fachleute hier vor Ort erarbeitet haben. Wir bezahlen letztlich auch mit und ich finde es ein Unding, dass sich über unsere Entscheidung hinweggesetzt werden soll, nachdem sich so viele Fachleute hier vor Ort Gedanken darüber gemacht haben.“

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